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Was führt dazu, dass Beschäftigte freiwillig auf ihre Rechte verzichten bzw. sich ihrer Rechte gar nicht mehr bewusst sind? Wurden diese Rechte in den vergangenen Jahren abgebaut? Welche Faktoren sind es, die das deutsche Arbeitsrecht heute scheinbar schwerer finden lassen, als früher? Wird die Schutzwirkung des deutschen Arbeitsrechts durch andere Rechtsbereiche konterkariert? Droht gar eine Rückentwicklung des Arbeitsrechts auf den Stand des 19. Jahrhunderts? Und wenn ja, wie kommt das? Diese Fragen werden vor dem Hintergrund der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen prekärer…mehr

Produktbeschreibung
Was führt dazu, dass Beschäftigte freiwillig auf ihre Rechte verzichten bzw. sich ihrer Rechte gar nicht mehr bewusst sind? Wurden diese Rechte in den vergangenen Jahren abgebaut? Welche Faktoren sind es, die das deutsche Arbeitsrecht heute scheinbar schwerer finden lassen, als früher? Wird die Schutzwirkung des deutschen Arbeitsrechts durch andere Rechtsbereiche konterkariert? Droht gar eine Rückentwicklung des Arbeitsrechts auf den Stand des 19. Jahrhunderts? Und wenn ja, wie kommt das? Diese Fragen werden vor dem Hintergrund der sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen prekärer Beschäftigung in der vorliegenden Studie erörtert. Dazu wird das sogenannte ‘Aushilfsarbeitsverhältnis’ besonders hervorgehoben, einer Beschäftigungsform, die befristet oder unbefristet, in der Regel in Teilzeit, vermeintlich ohne weitere Rechte als dem Lohn für geleistete Arbeit ausgestaltet ist und auch als ‘Schüler-/Studentenjob’, ‘Hilfskraft’, ‘geringwertige Tätigkeit’ oder ähnliches bezeichnet wird.
Autorenporträt
Jochen Heller wurde 1977 in Münster/Westf. geboren. Nach einer Ausbildung zum Buchhändler und mehrjähriger Tätigkeit in diesem Beruf nahm er, angeregt durch seine Betriebsratserfahrung und gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung, sein Studium im rechtswissenschaftlichen Studiengang Ius an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin auf, das er 2012 mit dem ersten akademischen Grad Bachelor of Laws abschloss. Er nutzte das Studium, um sein praktisch erworbenes arbeitsrechtliches Wissen theoretisch vertiefen und rechtswissenschaftlich aufarbeiten zu können, wie für einen Teilbereich in dem vorliegenden Buch geschehen.