Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2.0, Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausschüsse haben in der parlamentarischen Demokratie Deutschlands eine lange Tradition. Schon der Reichstag des Kaiserreichs (1871-1918) bildete ständige Ausschüsse. Seit der Weimarer Republik (1919-1933) verlagert sich die parlamentarische Arbeit zunehmend vom Parlament in die von ihr berufenen Ausschüsse. Mittlerweile gibt es etwa 10-mal mehr Ausschusssitzungen als Bundestagssitzungen. In den derzeitig 22 ständigen Bundestagsausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik und bereiten Verhandlungen des Bundestag vor (§80 Abs. 1 Bundestagsgeschäftsordnung). Im Ausschuss werden Gesetzesentwürfe diskutiert und formuliert und dem Bundestag zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Ausschüsse versuchen schon vor der Beschlussfassung mehrheitsfähige Kompromisse zu erarbeiten, indem sie unter Beteiligung aller Fraktionen Gesetzesentwürfe vor- und überarbeiten. Die Ausschüsse entlasten den Bundestag mit ihren 631 Abgeordneten und ermöglichen ehrliche, ungezwungene und sachorientierte Diskussionen. Das Ausschusssystem stimmt spiegelbildlich mit der Ressortgliederung der Regierung überein. Bei einer Neueinrichtung, Zusammenlegung, oder Aufteilung von Ministerien werden die entsprechenden Zuschnitte der Ausschüsse nachvollzogen.