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Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: „Betreuung im Sinne des Betreuungsgesetzes ist der juristische Weg, Menschen in Notlagen Hilfe und Beistand zum alltäglichen Leben zu geben, wenn andere Hilfsangebote nicht mehr greifen.“ (Faustmann & Ludwigs 1997: 12) Was die Begriffe „Hilfe und Beistand“ in diesem Kontext bedeuten können, soll Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Dazu erscheint es nicht nur notwendig, die zu Grunde liegenden Gesetzestexte darzustellen, sondern…mehr

Produktbeschreibung
Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: „Betreuung im Sinne des Betreuungsgesetzes ist der juristische Weg, Menschen in Notlagen Hilfe und Beistand zum alltäglichen Leben zu geben, wenn andere Hilfsangebote nicht mehr greifen.“ (Faustmann & Ludwigs 1997: 12) Was die Begriffe „Hilfe und Beistand“ in diesem Kontext bedeuten können, soll Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Dazu erscheint es nicht nur notwendig, die zu Grunde liegenden Gesetzestexte darzustellen, sondern auch, einen konkreten Fall exemplarisch darzustellen, um verdeutlichen zu können, wie rechtliche Betreuung in der Praxis aussehen kann. Auf eine kritische Hinterfragung der Handlungshintergründe kann dabei nicht verzichtet werden. Im Sinne der genannten Darstellung soll im Folgenden nachgezeichnet werden, in welchen Zeiträumen und mit welchen Ansprüchen sich das heutige Betreuungsgesetz entwickelt hat, um im dritten Abschnitt auf die aktuelle Gesetzgebung zur Bestellung eines Betreuers zu sprechen zu kommen. Diese definiert nicht nur klar, welche Voraussetzungen zur Betreuerbestellung gegeben sein müssen, sondern auch, das rechtliche Betreuung immer nur subsidiär zu verstehen ist und die Aufgabenkreise, in welchen der Betreuer den Betreuten unterstützen soll, individuell bestimmt werden müssen. Diese Aufgabenkreise sollen im vierten Abschnitt der Arbeit genauer dargestellt werden, ebenso wie Problemstellungen bedacht werden sollen, die unter Umständen zu einem Einwilligungsvorbehalt führen können. Selbstverständlich darf auch die Darstellung des gerichtlichen Verfahrens, aus welcher sich nicht nur Zuständigkeiten, sondern auch Rechtspositionen ergeben, nicht fehlen, daher soll diese im fünften Abschnitt erfolgen. Gerade im Hinblick auf den Fall, welcher im letzten Abschnitt noch einmal grundlegend reflektiert werden soll, erscheint es unabdingbar, auch die Grundsätze, nach denen der Betreuer zu handeln hat, noch einmal in aller Deutlichkeit zu benennen. An dieser Stelle des Praktikumsberichts soll eine kurze Darstellung sowohl der Praktikumsstelle als auch des konkreten Falls erfolgen. Bevor schlussendlich die Reflexion, unter anderem differenziert nach persönlichen und gesetzlichen Aspekten erfolgen kann, ist der Vollständigkeit halber auch die Beendigung bzw. Änderung der Betreuerbestellung noch darzustellen, was im siebten Abschnitt dieser Arbeit geschehen soll.