Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Strafgesetz des betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 2 SGB IX. Im Zuge der Novellierung des SGB IX durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Mai 2004 hat der Gesetzgeber auch eine grundhafte Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement geschaffen, die für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse losgelöst von der Frage des Bestehens etwaiger Behinderungen greift. Anwendbar ist das betriebliche Eingliederungsmanagement auch bei öffentlichen Arbeitgebern. Ob § 84 Absatz 2 SGB IX auch auf Beamte anwendbar ist, war bislang streitig. Im § 73 Absatz 1 SGB IX ist der Begriff des Arbeitsplatzes im Sinne des zweiten Teils des SGB IX erläutert. Darunter fallen auch die Stellen, auf denen Beamte beschäftigt werden. Damit folgt aus dem Regelungszusammenhang, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement auch für alle Arten von Beamtenverhältnissen gilt. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, das den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers sichern soll und gewährleisten soll, dass die Arbeitsunfähigkeit frühzeitig beendet oder gar verhindert werden kann.
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