Die vorliegende Studie ist eine leicht überarbeitete und aktualisierte Fassung meiner von der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg im Wintersemester 2008/2009 angenommenen Dissertation. Sie wurde mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck- Gesellschaft sowie mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Stiftung Univ- sität Heidelberg ausgezeichnet. Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, für die kontinuierliche Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung der Arbeit. Herrn Professor Dr. Bu- hard Hess danke ich für die rasche Erstellung des Zweitgutachtens und darin enthaltene hilfreiche weitere Anregungen. Den Direktoren des Max-Planck-Instituts in Heidelberg, Herrn Prof- sor Dr. Armin von Bogdandy und Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, bin ich für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe des Instituts zu Dank verpflichtet. Ohne die kontinuierliche Unterstützung der Mitarbeiter der Bibliothek des Max-Planck-Instituts hätte ich Rechtsprechung und Literatur kaum aufarbeiten können. Stellvertretend möchte ich mich daher besonders bei Petra Weiler, Petra Austen, Sara von Skerst und Wolfgang Schönig bedanken. Natürlich waren auch die Freunde und Kollegen am Max-Planck- Institut in Heidelberg nicht wegzudenken. Hervorheben möchte ich Alexandra Guhr, Sarah Wolf, Stefan Häußler, Dr. Ebrahim Afsah, Dr. Cristina Hoss, Isabel Feichtner, Dr. Markus Böckenförde, Markus Rau, Dr. Holger Hestermeyer, Dr. Nele Matz-Lück, Jürgen Friedrich und Matthias Goldmann. Yvonne Klein und Marina Filinberg aus dem S- retariat Professor Wolfrums sowie Dr. Christiane Philipp sei für die stets herzliche und sehr hilfreiche "Mitbetreuung" der Arbeit und ihres Verfassers gedankt.
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