Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Hamburg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Regieren in der Ordnung der Verfassung – Das Verhältnis von Recht und Politik in der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Exemplarisch für den beobachtbaren Wandlungsprozess innerhalb der deutschen Polizeien sind die Änderungen des Anfang 2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetzes, welche dem Bundeskriminalamt weitreichende Kompetenzen zur Bekämpfung von Gefahren des trans-nationalen Terrorismus einräumen. Neben heimlicher Telefonüberwachung, sowie Lausch- und Spähangriffen kann sich das BKA der höchst umstrittenen Online-Durchsuchung bedienen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus enthält das Gesetz ein beschnittenes Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten, wodurch diese nicht nur unter den allgemeinen Zeugniszwang gestellt werden, sondern ebenfalls das Verbot aller anderen Modi der Datenerhebung und -verwertung wegfällt und somit auch die neuen Überwachungsmaßnahmen für diese Berufsgruppen anwendbar werden. Gerade die Journalisten befanden sich in den letzten Jahren verstärkt im Interesse der Ermittler, was sich im Zeitraum von 1987 bis 2000 in mehr als 150 Durchsuchungen in Redaktionsräumen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat äußerte. Diese Praxis hat das BVerfG im Februar 2007 im CICERO-Urteil weitgehend als unvereinbar mit dem aus der Pressefreiheit resultierenden besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant deklariert und damit die Verfassungswidrigkeit des Vorgehens herausgestellt. Das verminderte Zeugnisverweigerungsrecht durch das BKA-Gesetz werten Medienmacher quer durch die Republik als Anschlag auf die Pressefreiheit, mit dem die staatlichen Ermittlungsbehörden die vorher gelebte Praxis aufrecht erhalten möchten, um Informanten zu verunsichern und investigativen Journalismus zu beschränken. Kai Diekmann fasst die Folgen in der eleganten Formel „weniger Enthüllungen, weniger Transparenz, weniger Demokratie“ zusammen. Wie lassen sich also die Regelungen des BKA-Gesetzes zum Zeugnisverweigerungsrecht mit dem Rechtsstaat vereinbaren, als den die BRD sich in Artikel 20 III des Grundgesetzes definiert? Stehen Pressefreiheit und innere Sicherheit im Konflikt? Elementare Voraussetzung zur Beantwortung dieser Frage ist ein tiefer gehendes Verständnis der Funktion und Stellung von Rechtsstaatlichkeit. Nach einem allgemeinen Überblick zum Rechtsstaatsprinzip werden besonders konstituierende Elemente herausgegriffen, welche staatliche Eingriffe in die Grundfreiheiten der Bürger beschränken und an spezielle Voraussetzungen knüpfen. Dies geschieht immer mit Blick auf das Fallbeispiel des BKA-Gesetzes.