Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität zu Köln (Ostasiatisches Seminar - Institut für Moderne China-Studien), Veranstaltung: Grundrechte in der Diskussion, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundrechte sind für das Leben eines jeden Menschens von entscheidender Bedeutung und haben sich bereits innerhalb der letzten sechs Jahrhunderte aus der philosophischen Idee der Menschenrechte entwickelt. Auf Grund ihrer essentiellen Bedeutung sind sie zu einem Bestandteil vieler staatlicher Verfassungen geworden und wurden zu ihrer Stärkung und Sicherung nochmals in völkerrechtlichen Verträgen vertraglich festgelegt. Allerdings scheint diese Forderung nach einer Internationalität der Menschenrechte die Diskussion gerade über ihren Anspruch auf Allgemeingültigkeit entfacht zu haben und wurde auch von einigen Staaten genutzt, ihre Universalität in Frage zu stellen. Die Anzweiflung dieser Legitimität wurde in dieser Weise auch von der chinesischen Regierung nicht nur während der Ära Mao Zedongs durch die Argumentation mit einem anderen marxistischen Menschenrechtsverständnis aufgegriffen, sondern man versuchte ihre Allgemeingültigkeit auch nach der wirtschaftlichen Öffnung Chinas 1978 durch die kulturelle Differenz zum westlichen Grundrechtsverständnis zu widerlegen. Im Zuge der anhaltenden Wirtschaftsreformen, die auch eine Reformierung des chinesischen Rechtssystems nach sich zogen, und der zunehmenden Integration Chinas in die internationale Staaten- und Wertegemeinschaft blieb dies nicht ohne Auswirkungen auf die chinesische Verfassung und ihre Grundrechte.
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