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Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,3, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Artikel 12 Abs. 1 GG im Kontext des dreigliedrigen deutschen Schulsystems. Den Fokus bildet hier der historische Kontext des deutschen Schulsystems, die Betrachtung der politikfeldspezifischen Prinzipen der Chancengleichheit und der Leistung, sowie ein Versuch zur Darstellung der Berufswahlfreiheit. Hierzu wird zunächst die historische Entwicklung des Schulsystems im…mehr

Produktbeschreibung
Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,3, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Artikel 12 Abs. 1 GG im Kontext des dreigliedrigen deutschen Schulsystems. Den Fokus bildet hier der historische Kontext des deutschen Schulsystems, die Betrachtung der politikfeldspezifischen Prinzipen der Chancengleichheit und der Leistung, sowie ein Versuch zur Darstellung der Berufswahlfreiheit. Hierzu wird zunächst die historische Entwicklung des Schulsystems im gesellschaftlichen und demokratischen Wandel betrachtet. Anschließend erfolgt der Blick auf die Berufswahlfreiheit, um dann die politikfeldspezifischen Prinzipien im Kontext des Schulwesens und ihre Auswirkungen auf jenes darzustellen. Im letzten Schritt werden, im Rahmen eines Resümees, die vorher gesammelten Punkte unter Berücksichtigung der aufgestellten These zusammengefasst, um eine abschließende begründete Aussage treffen zu können. Die heutige Bildungspolitik gerät immer wieder stark in Kritik. Ein Grund dafür ist das bestehende Schulsystem in Deutschland mit seiner frühen Selektion der noch jungen Menschen. Mittelpunkt der Kritik ist hierbei, zumindest aus Sicht des Philosophen Richard David Precht, der historische Kontext des Systems Schule. Daneben stellen auch die steigenden Anforderungen aus der Wirtschaft an zukünftige ArbeitnehmerInnen, wachsend aus dem Leistungsprinzip, sich als Herausforderung für die Chancengleichheit dar. Art. 12 Abs. 1 GG sichert die Freiheit der Berufswahl für alle deutschen BürgerInnen. Abseits der Diskussion um die Korrelation von Noten und der Berufschancen beziehungsweise der sich daraus möglicherweise entwickelnden Berufswahl bleibt die Frage, ob und inwiefern das dreigliedrige Schulsystem im Kontext des Leistungsprinzips unzulässige Auswirkungen auf die Freiheit hat.