Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,8, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: In Folge der Ereignisse des "Arabischen Frühlings" kam es im März 2011 auch in Syrien zu gewaltsamen Protesten, die in einem Bürgerkrieg eskalierten - bis heute starben Hunderttausende, Millionen Syrier sind auf der Flucht, der "Islamische Staat" breitet sich aus. Versuche des UN-Sicherheitsrates, das Vorgehen der Regierungstruppen zu verurteilen, scheiterten mehrfach am Veto Russlands und Chinas. Nach den Enthüllungen eines Giftgaseinsatzes der Regierung Assad wurden eine mögliche NATO-Intervention sowie ein amerikanischer Militärschlag gegen Ziele in Syrien schließlich durch das Eingreifen Russlands abgewendet. An diesem Punkt entwickelt sich die Forschungsfrage: Hatte die internationale Gemeinschaft nicht das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect; "R2P") entworfen? Dies verpflichtet die Staatengemeinschaft zur Reaktion, um Menschenrechtsverletzungen dieses Ausmaßes zu unterbinden. Als ultima ratio kämen auch militärische Interventionen in Betracht, nämlich im Falle eines Massensterbens. Eine solche militärische Intervention zu autorisieren obläge dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Wieso kommt dies im Falle Syriens nicht zur Anwendung? Die internationale Gemeinschaft, stellvertretend hierfür der Sicherheitsrat, ist offensichtlich nicht in der Lage, das Dilemma zu lösen: Das Dilemma zwischen guter Absicht (Responsibility to Protect) und realer Politik. Unter Rückgriff auf zwei gehaltvolle Theoriestränge der Internationalen Beziehungen - konstruktivistische Überlegungen bezüglich R2P als "emerging norm" sowie neorealistische Annahmen, die diese Norm so schwer einlösbar machen - versucht vorliegende Arbeit dieses Dilemma zu verstehen bzw. aus politikwissenschaftlicher Perspektive verstehbar zu machen.