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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (AB Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Die Teilkirche und ihre Leitung, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade in den letzten Jahren wurden in Deutschland Bischofsstühle vakant und mußten neu besetzt werden. Ein gewisses Mitspracherecht bei der Besetzung der Bischofssitze haben in Deutschland aufgrund geltender Staatskirchenverträge (Konkordate) die an den Bischofskirchen ansässigen Domkapitel. Doch ist dies nicht die einzige Aufgabe dieser alten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (AB Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Die Teilkirche und ihre Leitung, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade in den letzten Jahren wurden in Deutschland Bischofsstühle vakant und mußten neu besetzt werden. Ein gewisses Mitspracherecht bei der Besetzung der Bischofssitze haben in Deutschland aufgrund geltender Staatskirchenverträge (Konkordate) die an den Bischofskirchen ansässigen Domkapitel. Doch ist dies nicht die einzige Aufgabe dieser alten Institution. Die Mitglieder der Domkapitel werden heute vielfach als Mitglieder bzw. Bereichsleiter in den diözesanen Verwaltungen eingesetzt. Darüber hinaus können sie vom Bischof zu weiteren Aufgaben herangezogen werden. Da sich mit den Ämtern, die die Mitglieder der Kapitel innehaben, ein großer Einfluß und vielfältige Aufgaben verbinden, scheint es sinnvoll, sich in dieser Arbeit näher mit dem Rechtsinstitut zu beschäftigen. Dazu soll in einem ersten Teil die Geschichte der Domkapitel skizziert werden. Eine Skizze, weil der hier erfaßte Zeitraum nahezu anderthalb Jahrtausende umfaßt. Die Darstellung erfolgt in drei Teilen. Zunächst wird die Entwicklung von sich an den Bischofskirchen ansiedelnden Klerikergemeinschaften bis zum voll entwickelten und nach der Säkularisation neu errichteten Domkapitel beschrieben. Darauf folgt eine Schilderung der stark verrechtlichten Situation der Klerikergemeinschaften zur Zeit des CIC/1917. Da es für die Erörterung des geltenden Rechts wichtig ist, muß auch auf die Diskussion über das Domkapitel vor, während und nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und die dort eingeleiteten Änderungen sowie den Priesterrat als eigentliches Nachfolgeorgan eingegangen werden. Schließlich folgt im zweiten Hauptteil die Darstellung des geltenden Rechts. Hierbei wird auf das Statutenwesen, auf Ämter und Gruppen innerhalb und um die Kapitel eingegan-gen, jedoch nicht auf die mit den Kathedralkapiteln angesprochenen Kollegiatskapitel sowie auf die Rechtslage außerhalb Deutschlands. An diese Darstellung schließt sich ein Exkurs über das einzige im allgemeinen Recht genannte Amt neben dem des Vorstehers, den „Bußkanoniker“ an. Die Arbeit endet mit einer Schlußbetrachtung.