Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wie und durch wen Entscheidungen zustande kommen, ist wichtig für den Gehalt und die Effizienz jeder Politik, so auch von Außenpolitik.“ Die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsfindung setzt die genaue Kenntnis eines Regierungssystems voraus. Wirft man einen Blick auf die Vergangenheit in Bezug Frankreichs Regierungssysteme, so kommt folgendes zum Vorschein: Die stark parlamentarisch geprägte III. und IV. Republik kam wegen zahlreichen Kabinettwechsel und Koalitionskrisen fast zum Entscheidungsstillstand. Mit diesem Hintergrund wurde nun 1958 Charles de Gaulle um die Erarbeitung einer neuen Verfassung gebeten, die dauerhafte Stabilität und „Entscheidungsfreudigkeit“ verspricht. Das Ergebnis war eine parlamentarische V. Republik mit ungewöhnlich starker Stellung der Exekutive. In den folgenden Jahren etablierte de Gaulle eine für ein parlamentarisches Regierungssystem sehr präsidentialistische Verfassungspraxis, welche schließlich 1962 durch die Einführung der Direktwahl des Präsidenten zum Teil in der Verfassungstheorie mündete. Diese für die Stellung des Präsidenten äußerst vorteilhafte Verfassungswirklichkeit nahm auch mit de Gaulles Nachfolgern kein Ende. Somit war bis 1986 eindeutig „wie und durch wen Entscheidungen zustande kommen“: Der Präsident bestimmte die Richtlinien, die der Premierminister umsetzte. In außenpolitischen Fragen hatte der Premierminister im besten Fall ein Mitspracherecht, aber ganz zu schweigen von Mitentscheidung.