Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin), Sprache: Deutsch, Abstract: Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten, der Aufnahme und dem Schutz von Waren und der Darbietung von Erzeugnissen. Verpackungsabfälle gehören mit ca. 50 Prozent nach dem Volumen und ca. 30 Prozent nach dem Gewicht zur wichtigsten Abfallart des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle. Größtenteils bestehen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz; also wertvollen (sekundären) Rohstoffen, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dient. Noch bis Ende der sechziger Jahre war in Deutschland das Abfallbeseitigungsrecht lediglich Gegenstand kommunaler Müllabfuhr- und Gebührensatzungen bis erkannt wurde, dass sie mit ihren Abfallbewältigungssystemen, die vorrangig auf Beseitigung ausgerichtet waren, das Müllwachstum nicht nachhaltig beeinflussen konnten. Später regelten erste Landesgesetze auch eine umweltverträgliche Deponierung. Seitdem wandelte sich das Abfallrecht immer mehr zu einem Recht der ökologischen Abfallwirtschaft. Um dem stetigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung am 12. Juni 1991 die Verpackungsverordnung (im Folgenden VerpackV) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen und die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis hin zur umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt (Verursacherprinzip). Der Schwerpunkt bei der Bewältigung des Verpackungsmülls sollte von der reinen Beseitigung hin zur Vermeidung und Verwertung verlagert werden. Umgesetzt wurde diese Inverantwortungnahme von Herstellern und Vertreibern durch die Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen. Das so genannte Dosenpfand ist eine dieser Pflichten, die die Hersteller und Vertreiber von Einweggetränkeverpackungen seit dem 01.01.2003 zu erfüllen haben. Ziel dieser Arbeit soll es sein die rechtlichen Grundlagen des Dosenpfandes herauszuarbeiten, und anschließend die Probleme die sich daraus ergeben haben zu erläutern. Zu diesem Zweck beschäftige ich mich als erstes mit dem Inhalt der Verpackung.
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