Diplomarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Hochschule Wismar (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Das 3. Hilfspaket für Griechenland stellt das bislang letzte Glied einer langen Kette staatlicher Maßnahmen zur Rettung der europäischen Gemeinschaftswährung dar. Über ihre bloße Anzahl dürften auch Experten den Überblick verloren haben, der interessierte Zeitungsleser kapituliert angesichts ihrer Komplexität. Längst haben die Regierungen der Euroländer mit den verschiedenen Rettungsschirmen wie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ein Kriseninstrumentarium institutionalisiert, das die nationalen Parlamente weitgehend zu Akklamationsorganen von Exekutiventscheidungen degradiert hat. Neben den EU-Institutionen, den Rettungsmechanismen und den Regierungen treten zudem internationale Akteure wie der IWF auf den Plan, um als Agenten einer internationalen Finanzordnung Interessen ihrer Prinzipale (USA als Mehrheitseigner) zu artikulieren und durchzusetzen. Wie kompliziert die Dinge im europäischen Mehrebenensystem mittlerweile liegen, zeigt ein Blick in die Abstimmungsunterlagen des Deutschen Bundestags. Während die Presse vereinfachend vom 3. Griechenlandhilfs- oder -rettungspaket berichtete, bat der Bundesfinanzminister das deutsche Parlament am 19. August 2015, "der Hellenischen Republik Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren" sowie einer "Vereinbarung über ein Memorandum of Understanding zwischen der Hellenischen Republik und dem Europäischen Stabiliätsmechanismus (ESM)" zuzustimmen. Das Parlament ermächtigte damit die deutschen Regierungsvertreter im Gouverneursrat und Direktorium des ESM, 26 Milliarden Euro von bis 2018 geplanten 86 Milliarden Euro nach Griechenland zu transferieren. Im Gegenzug hatte sich das monatelang kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehende Land verpflichtet, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, das Rentensystem zu reformieren, eine funktionierende Steuerverwaltung zu etablieren, Schwarzarbeit und Korruption zu bekämpfen sowie Staatsbetriebe zu privatisieren. Der 140seitige Antrag des Finanzministeriums diente vor allem der Legitimation eines Exekutivhandelns, das weitab von den Haftungssubjekten stattfindet: den Nationalstaaten und ihren Steuerzahlern. [...]
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