Unerlaubtes Verhalten wird nach dem Vertrauensgrundsatz bestimmt, wenn der Handelnde für die Kompensierung fremden Fehlverhaltens zuständig ist. Die Anwendung des Prinzips ist deshalb in solchen Lebensbereichen von maßgeblicher Bedeutung, in denen sich der Akteur in ständigem Kontakt mit anderen befindet, wie etwa im Straßenverkehr, in der Medizin oder im Unternehmen. Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Funktion dieses Kriteriums in der Strafrechtslehre und grundlegend mit der Frage seiner Begründung in der freiheitlichen Rechtsordnung. Diese Analyse wird insbesondere unter Berücksichtigung der Prinzipien der dabei angenommenen normativen Zurechnungslehre entfaltet. So setzt die Anwendung des Vertrauensgrundsatzes die Begründung der Garantenstellung des Vertrauenden für den Ausgleich fremden Fehlverhaltens voraus. Vertrauensschutz muss ferner in der freiheitlichen Rechtsordnung bereits gegeben sein. Die Frage des Vertrauensgrundsatzes ist mithin eine grundlegende Frage der Strafrechtswissenschaft.
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