Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU-Agrarminister haben am 26 Juni 2003 eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verabschiedet. Zentrales Ergebnis ist die am 29. September 2003 vorgelegte Verordnung (EG) Nr. 1782/20031 mit der eine Neuausrichtung des Systems der Einkommensbeihilfen eingeleitet wird. Durch die Einführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung soll die vollständige Entkopplung der Beihilfen von der produzierten Menge vollzogen werden. Die Gewährung der Beihilfen wird in Zukunft an die Einhaltung gewisser Standards aus den Bereichen Umwelt, Tierschutz sowie Gesundheit und Landschaftsschutz gebunden. Darüber hinaus ist eine Stärkung der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, der sogenannten Politik der ländlichen Entwicklung vorgesehen. Die Beschlüsse sind bis zum 1. August 2004 in nationales Recht umzusetzen. Am 28. Februar 2004 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reformen vorgelegt. Diese Arbeit versucht in einem ersten Teil die Grundlagen des europäischen Agrarrechts zu erläutern, soweit sie für das Verständnis der Reform notwendig sind. Dabei sollen zunächst die Besonderheiten der Gemeinsamen Agrarpolitik aus der Systematik des EGV heraus erklärt werden. Daran anschließend folgt ein Überblick über die sekundärrechtlich geregelten Instrumente der GAP. Am Schluss des ersten Teils steht eine Betrachtung der bisherigen großen Reformen von 1992 und 1999 (Agenda 2000). Der zweite Teil der Arbeit widmet sich der aktuellen GAP-Reform, wobei sich die Ausführungen auf die zentralen Elemente der Verordnung (EG) Nr. 1782/20032 (Betriebsprämienregelung, Cross Compliance und Modulation) sowie die Umsetzung der Bestimmungen in deutsches Recht beschränken sollen. 1 ABl. 2003, L 270/1. 2 ABl. 2003, L 270/1.
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