Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Der §315a Abs. 1 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen seit Januar 2005 gemäß einer EU-Verordnung dazu, ihren Jahresabschluss auf Basis der IFRS zu erstellen. Der Abschluss nach IFRS ist stark informationsorientiert und soll laut RK.12 ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um den vier wichtigsten qualitativen Anforderungen der Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit in RK.24 gerecht zu werden, ist eine "stetig voran schreitende Hinwendung zur Zeitbewertung"1 zu beobachten. Da diese Hinwendung zum Fair Value jedoch schrittweise erfolgte, bildete sich mit der Zeit ein Sammelsurium von FV-Bewertungsvorschriften verstreut über mehrere Standards. Diese Inkonsistenzen verwirren sowohl die Bilanzierenden als auch die Bilanzleser und drohen sich mit zunehmenden Standards zu verschärfen. Der Folgende Beitrag beschäftigt sich zu diesem Zwecke mit dem Fair Value- Projekt des IASB. Ziel ist es zunächst die temporäre Situation der FVBewertung in den einzelnen Standards aufzuzeigen. Darauf wird kurz das Konvergenzvorhaben des IASB und des FASB erörtert. Im Rahmen dieses Konvergenzvorhabens hat das IASB das Diskussionspapier "Fair Value Measurements" auf Basis des US-GAAP SFAS 157 veröffentlicht. Dieses soll ausführlich erläutert und herrschenden IFRS-Vorschriften gegenübergestellt werden.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.