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Inhaltsangabe:Einleitung: In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit das fünfte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union (EU) dem Kriterium der Ordnungskonformität genügen kann. Das zum Hauptteil hinführende Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Frage, aus welchem Grund es notwendig erscheint, Umweltschutz bzw. Umweltpolitik zu betreiben. In Kapitel 3 wird das fünfte Umweltaktionsprogramm vorgestellt. Danach soll in Kapitel 4 die Ordnungspolitik der Freiburger Schule dargestellt werden. Desweiteren werden in Kapitel 4 fünf ordnungspolitische Kriterien ausgewählt, die die Grundlage bei…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit das fünfte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union (EU) dem Kriterium der Ordnungskonformität genügen kann. Das zum Hauptteil hinführende Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Frage, aus welchem Grund es notwendig erscheint, Umweltschutz bzw. Umweltpolitik zu betreiben. In Kapitel 3 wird das fünfte Umweltaktionsprogramm vorgestellt. Danach soll in Kapitel 4 die Ordnungspolitik der Freiburger Schule dargestellt werden. Desweiteren werden in Kapitel 4 fünf ordnungspolitische Kriterien ausgewählt, die die Grundlage bei der Bewertung des fünfen Umweltaktionsprogramms der EU in Kapitel 5 bilden. Am Ende von Kapitel 5 wird dann noch das Subsidiaritätsprinzip und der Umsetzungserfolg des Programms kurz diskutiert. Die folgenden drei Begriffe stellen die Grundpfeiler dieser Arbeit dar und bedürfen deshalb der Erläuterung. Der Umweltbegriff im weiteren Sinne umfasst den soziologischen, den räumlichen und den biologischen bzw. ökologischen Umwelt-Teilbegriff Der soziologische Umweltbegriff umfasst das soziale Umfeld, z. B. die Familie. Der räumliche Umweltbegriff gibt die räumlichen Gegebenheiten wieder, z. B. Landschaftstypen. Der biologische bzw. ökologische Umweltbegriff befasst sich mit dem Zustand der Umwelt für Mensch, Tier und Pflanze und den Bedingungen ihres Zusammenlebens, z. B. Luftverschmutzung. Die engere Begriffsabgrenzung von Umwelt beschränkt sich auf die zwei zuletzt genannten Umwelt-Teilbereiche der oben genannten weiteren Fassung. Die Ordnungspolitik legt unter Berücksichtigung von bestimmten Normen, wie z. B. Bürgerinteressen, Gerechtigkeit oder größt mögliche Handlungsspielräume, einen langfristig ausgerichteten Rahmen von Regeln fest, innerhalb dessen die Wirtschaftssubjekte frei agieren können. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG1 1.1Aufbau der Arbeit1 1.2Definition Umwelt1 1.3Definition Ordnungspolitik1 1.4Definition EU2 2.DIE NOTWENDIGKEIT VON UMWELTSCHUTZ UND UMWELTPOLITIK2 2.1Die Umweltentwicklung3 2.2Das Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum3 2.3Umweltqualität - ein natürliches Bedürfnis5 2.4Umwelt - ein freies bzw öffentliches Gut?5 3.DAS FÜNFTE UMWELTAKTIONSPROGRAMM DER EU7 3.1Die Vorgeschichte7 3.2Rechtliche Grundlagen9 3.3Aufbau und Inhalt des Programms10 3.3.1Die Akteure10 3.3.1.1Die Behörden11 3.3.1.2Die staatlichen und privaten Unternehmen11 3.3.1.3Die breite Öffentlichkeit11 3.3.2Ausgewählte [...]

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