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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1-, Technische Universität Berlin (Zentrum für Antisemitismusforschung), Veranstaltung: Der Holocaust in Polen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“ (im folgenden GG), ab 31. Juli 1940 nur noch „Generalgouvernement“ genannt, wurde im direkten Anschluss an die Beendigung des Feldzuges nach dem deutschen Überfall auf Polen und der darauf folgenden Aufteilung des polnischen Territoriums im Rahmen des Hitler-Stalin-Paktes am…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1-, Technische Universität Berlin (Zentrum für Antisemitismusforschung), Veranstaltung: Der Holocaust in Polen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“ (im folgenden GG), ab 31. Juli 1940 nur noch „Generalgouvernement“ genannt, wurde im direkten Anschluss an die Beendigung des Feldzuges nach dem deutschen Überfall auf Polen und der darauf folgenden Aufteilung des polnischen Territoriums im Rahmen des Hitler-Stalin-Paktes am 26. Oktober 1939 gebildet. Das Gebiet umfasste ursprünglich eine Fläche von ca. 95.000 Quadratkilometern, auf dem etwa 12,5 bis 13 Millionen Einwohner lebten. Dies waren hauptsächlich Polen nichtjüdischen Glaubens und circa 1,5 bis 2 Millionen polnische Juden. Letztere Gruppe entsprach etwa 15 Prozent der Bevölkerung. In dem Gebiet lebten ebenfalls mehrere Minderheiten wie Ukrainer, Goralen, Lemken und Uzulen. Etwa 65 Prozent der Polen waren in der Landwirtschaft beschäftigt. Mit der Inkorporierung Galiziens wurde das GG im November 1942 auf eine Gesamtfläche von 142.000 Quadratkilometer und circa 18 Millionen Menschen vergrößert. Die größte Minderheit zu diesem Zeitpunkt sind laut Baedeker 17 Prozent Ukrainer. (Jüdische Einwohner werden in dieser Statistik von 1943 bereits nicht mehr erwähnt.) Der so genannte „Erlaß des Führers und Reichskanzlers [im folgenden EdFuR] über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete“ vom 12. Oktober 1939 unterstellte nach der Aufhebung der Militärverwaltung das Besatzungsgebiet der Zuständigkeit des Deutschen Reiches. Es wurde hiermit aber nicht in das Staatsgebiet eingegliedert. Reichsminister Hans Frank, den man zum Generalgouverneur ernannt hatte, sprach in diesem Zusammenhang vom „Nebenland des Reiches“. Die vier Distrikte Krakau, Radom, Lublin und Warschau - später fünf mit Lemberg - standen laut „Erlaß“ unter der Rechtsprechung Hans Franks. Die Exekutivgewalt der SS und der Polizei, welche ebenfalls laut „Grundgesetz“ dem Generalgouverneur untergeordnet war, sollte wenig später schon zu Kompetenzrangeleien führen.