Studienarbeit aus dem Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit untersucht die folgende Fragestellung: Warum ist die Bedürftigkeitsprüfung im (geplanten) Grundrentengesetz einer Einkommensprüfung gewichen? Die Idee einer „Mindestrente“ oder „Grundrente“ steht schon seit einigen Jahren auf der politischen Tagesordnung. Seit die ehemalige Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) im September 2011 ihr Modell einer „Zuschussrente“ vorgestellt hat, wurden in der Folge mit der „Garantierente“ (Bündnis 90/Die Grünen), der „Solidarrente“ (SPD) und der „Solidarischen Mindestrente“ (Die Linke) verschiedene Modelle zur Aufwertung niedriger Renten diskutiert. Ruhland führt das Scheitern der bisherigen Vorschläge u. a. auf nicht auflösbare Systemwidersprüche zurück. Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich dahingehend einig, dass Personen mit langjähriger Erwerbstätigkeit eine (geplante) Grundrente erhalten sollen, die 10 Prozent über dem Grundsicherungsbedarf liegt. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Es bestanden aber divergierende Positionen zwischen CDU, CSU und SPD darüber, ob die geplante Grundrente an eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung gekoppelt sein soll.