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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: sehr gut, Universität zu Köln (Institut für Altertumskunde - Alte Geschichte), Veranstaltung: Römische Ackergesetzgebung in der späten Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Gaius Gracchus war der jüngere der beiden Gracchen-Brüder und wurde 153 geboren. Er war etwa zehn Jahre jünger als Tiberius Gracchus. In den Jahren vor seinem Tribunat bereitete er sich auf seine politische Tätigkeit vor, 133 war er in Spanien, 126 und 125 war er als Quaestor auf Sardinien. In den Jahren 123 und 122 war er…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: sehr gut, Universität zu Köln (Institut für Altertumskunde - Alte Geschichte), Veranstaltung: Römische Ackergesetzgebung in der späten Republik, Sprache: Deutsch, Abstract: Gaius Gracchus war der jüngere der beiden Gracchen-Brüder und wurde 153 geboren. Er war etwa zehn Jahre jünger als Tiberius Gracchus. In den Jahren vor seinem Tribunat bereitete er sich auf seine politische Tätigkeit vor, 133 war er in Spanien, 126 und 125 war er als Quaestor auf Sardinien. In den Jahren 123 und 122 war er Volkstribun und starb 121 durch Selbstmord. Seine politische Karriere in Rom begann 124, als er eigenmächtig von Sardinien nach Rom zurückkehrte, um sich für das Jahr 123 als Volkstribun zu bewerben. Als er für 123 zum Volkstribun gewählt wurde, legte er nicht nur einen einzelnen Gesetzesvorschlag vor, sondern ein umfassendes Reformgesetzgebungswerk, das verriet, dass „Gaius die Politik als ein Ganzes verstand und die Gesamtheit der innerpolitischen Fragen im Auge hatte“ Er hatte aus den Fehlern seines Bruders gelernt, vor allem aus Tiberius’ Mangel eines festen Rückhaltes gegenüber dem Senat und ließ sich, wie JUDEICH sagte, nur von politisch Erreichbarem leiten. So war er stets bemüht, seinen Einfluss im Senat und im Volk zu stärken. MOMMSEN unterstellte Gaius Gracchus allerdings auch Absichten, die persönliche Rache für seinen Bruder Tiberius beinhalteten. So gibt es nicht nur Probleme der Einordnung der Gesetze in Bezug auf das Endziel, sondern auch hinsichtlich der zeitlichen Verteilung auf die beiden Tribunate. Hier sei als Beispiel das Bundesgenossengesetz zu nennen. Die unvollständigen Quellen- zu Gaius Gracchus selber geben Plutarch und Appian am ehesten Aufschluss- enthalten nur wenige Informationen. Ebenfalls strittig ist die Anzahl der Gesetzesanträge, sowohl für alle Gesetze als auch für jedes einzelne. Überliefert sind für die gesamte Amtszeit etwa 17 Anträge. Zwischen einer Anzahl von diesen Gesetzen muss ein engerer Zusammenhang bestanden haben, es gab offensichtlich En-bloc-Abstimmungen von Gesetzesantragsgruppen. Plutarch berichtet von einer Gesetzesgruppe, bei der mehrere Gesetze auf einmal zur Abstimmung gebracht wurden und sich somit die Chancen vergrößerte, dass sie angenommen wurden. Bei Gesetzen wie dem Ackergesetz, dem Getreidegesetz dem Militärgesetz, dem Richtergesetz oder dem Bundesgenossengesetz waren verschiedene Gruppierungen an der Verabschiedung verschiedener Gesetzesteile interessiert, sodass diese Gesetze am ehesten in einem Prozess von Geben und Nehmen als Gesetzesantragsgruppe angenommen werden konnten.