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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Potsdam (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Soziologie der Polizei, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Polizei ist zweifelsohne das „Hauptexekutivorgan“ des staatlichen Gewaltmonopols, denn im Gegensatz zu fast allen anderen Organen oder Personen ist der Polizei die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt, unter anderem auch die zeitweilige Außerkraftsetzung von Grundrechten. Nur wenige Gewalthandlungen sind ihr…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Potsdam (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Soziologie der Polizei, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Polizei ist zweifelsohne das „Hauptexekutivorgan“ des staatlichen Gewaltmonopols, denn im Gegensatz zu fast allen anderen Organen oder Personen ist der Polizei die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt, unter anderem auch die zeitweilige Außerkraftsetzung von Grundrechten. Nur wenige Gewalthandlungen sind ihr grundsätzlich untersagt. In der Bundesrepublik Deutschland sind es Exekution und Folter. Die Polizei hat in den meisten Staaten die Aufgaben die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu agieren. Die Probleme die sich mit der Ausübung des Gewaltmonopols ergeben, sollen in dieser Arbeit erläutert werden. Das Problem der Polizei als Freund und Helfer auftreten zu wollen, dabei aber immer Staatsdiener zu bleiben, sowie der Missbrauch des Gewaltmonopols werden ebenso thematisiert, wie persönliche Defizite, politische Einmischung und gesellschaftliches Ansehen der Institution Polizei. Um den aufgezeigten Defiziten und Problemen entgegenzuwirken, sollen im zweiten Teil der Arbeit Lösungsansätze dargelegt werden.