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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 12, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) trat 2002 infolge der wahrgenommenen Zunahme von Gewalt und Stalking sowie weltweiter politischer Bestrebungen zum Schutze der Frauen in Kraft. Auch wenn das GewSchG beide Geschlechter schützt, so fußte es auf dem Umstand, dass Gewalt gegen Frauen v. a. im häuslichen Bereich lange als untrennbares Verhältnis der Geschlechter hingenommen wurde. Die Polizei beschränkte sich meist auf…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 12, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) trat 2002 infolge der wahrgenommenen Zunahme von Gewalt und Stalking sowie weltweiter politischer Bestrebungen zum Schutze der Frauen in Kraft. Auch wenn das GewSchG beide Geschlechter schützt, so fußte es auf dem Umstand, dass Gewalt gegen Frauen v. a. im häuslichen Bereich lange als untrennbares Verhältnis der Geschlechter hingenommen wurde. Die Polizei beschränkte sich meist auf Streitschlichtung. Frauen konnten nur in Frauenhäusern Schutz suchen. Mit dem GewSchG sollten Betroffene nun einen verbesserten zivilgerichtlichen Schutz bei wiederholter Gewalt und unzumutbaren Belästigungen erfahren. Aufgabe dieser Arbeit ist es, die Schutzmaßnahmen des Gewaltschutzgesetzes zu analysieren und zu evaluieren, inwieweit der Gesetzgeber 15 Jahre später seine mit dem Gesetz vorgenommenen Ziele erreichen konnte und inwieweit Verbesserungsbedarf besteht.
Autorenporträt
Miriam Thiel studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihr Auslandsjahr verbrachte sie 2016/2017 an der Université de Lausanne in der Schweiz. Seit 2023 absolviert sie ihr Referendariat am OLG München.