Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Veranstaltung: Forschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das subjektive Recht auf Datenschutz verkürzt die Probleme einer öffentlichen Informationsordnung. Auf der EU Ebene hat die Debatte über Datenschutz erheblich Dynamik entwickelt; wie können die Folgen der rasanten Entwicklung der Informationstechnologie für den Datenschutz und die neuere Sicherheit bewältigt werden? Recht soll sinnvolle Regeln für antizipierte Konflikte bereithalten, Müller-Graf, in R.Müller, Staat und Recht, 2011, S. 52ff -einander ausgeliefert. Rechtsstaatlichkeit erschöpft sich nicht darin, dass der Staat nur auf gesetzlicher Grundlage handeln darf. Ein Staat ist nicht schon deshalb Rechtsstaat, weil er gesetzlich handelt. Vielmehr bedürfen Gesetzgebung und Gesetzesvollzug zu ihrer Legitimierung der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle. Und der Gesetzgeber selbst, auch der demokratisch legitimierte, ist an die Verfassung und deren Werteordnung, zuallererst an die Unantastbarkeit der Menschenwürde gebunden. Gesetze, deren Entstehung und Vollzug der demokratischen Öffentlichkeit und Kontrolle entzogen sind, passen nicht zum demokratischen Rechtsstaat. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nach der Rechtsprechung des BVerfG ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte der Bürger mit einer Streubreite, wie sie die deutsche Rechtsordnung bis dahin nicht kannte. Sicherheit und Transparenz des Netzes unserer Kommunikation sind eine globale Herausforderung. Sie wird auch global gelöst werden müssen. Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 garantiert den Schutz der Privatsphäre und der Kommunikation. Durch ein Zusatzprotokoll könnte dieser Schutz weiter konkretisiert und an das Internetzeitalter angepasst werden. Denkbar wäre auch ein internationales Schutzabkommen für den weltweiten Datenverkehr über die Internationale Fernmeldeunion der Vereinten Nationen. Die digitale Welt braucht Werte und Vertrauen genauso wie die analoge Welt. Die Würde des Menschen ist unantastbar und die Politik aufgefordert, diesem Leitziel des Grundgesetzes zum Durchbruch zu verhelfen. Die Sozialstaatsklausel ist keine unverbindliche programmatisch-politische Aussage, sondern ein tragender und verbindlicher Rechtssatz. Gerechtigkeit herrscht, wenn Menschen ein gleiches Recht auf politische Teilhabe haben und unter dem Schutz demokratisch erzeugter und wirksam durchgesetzter Gesetze ihre Freiheit genießen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.