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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2.0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Institutionen des deutschen Staatsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: "Politisch Verfolgte genießen Asyl." - Mit dieser Bestimmung des Art. 16 a Abs. 1 gewährt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein im Vergleich zum Völkerrecht und zu anderen nati-onalen Verfassungen einzigartiges Recht: den subjektiven, uneingeschränkten und einklagbaren Rechtsanspruch eines "Politisch Verfolgten" auf Asyl…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2.0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Institutionen des deutschen Staatsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: "Politisch Verfolgte genießen Asyl." - Mit dieser Bestimmung des Art. 16 a Abs. 1 gewährt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein im Vergleich zum Völkerrecht und zu anderen nati-onalen Verfassungen einzigartiges Recht: den subjektiven, uneingeschränkten und einklagbaren Rechtsanspruch eines "Politisch Verfolgten" auf Asyl . Durch Art. 16 a GG wird nicht nur die Aufnahme einzelner Menschen, ohne kategoriale Unterschiede zu machen, gewährleistet, sondern ihre Aufnahme zu einem individuellem Recht ausgestaltet, das durch Art. 19 Abs. 4 GG mit allen Rechtsweggarantien, die ein heutiger Rechtsstaat seinen Bürgern gewährt, versehen ist . Aktuelle Brisanz gewinnt die Diskussion um das Asylgrundrecht durch die Absicht der Bundesregie-rung den Zuzug von Ausländern in das Bundesgebiet durch das "Gesetz zur Steuerung und Begren-zung der Zuwanderung [...] von Unionsbürgern und Ausländern", kurz "Zuwanderungsgesetz", neu zu regeln. In seinem Verlauf wird auch eine Reform des Asylrechts und eine Abänderung im Verfahren des Um-ganges mit Ausländern, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, anhängig. Im folgenden wird zu klären sein, ob die momentane Umsetzung des Grundrechts auf Asyl im GG und in den ihm untergeordneten Ausländer- und Asylverfahrensgesetz den Verpflichtungen, die sich die BRD durch die Unterzeichnung des "Abkommens zur Rechtstellung von Flüchtlingen", der sog. "Gen-fer Flüchtlingskonvention" (GFK), und der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (EMRK) selbst gestellt hat, gerecht wird. Zunächst muss aber auf die durch Vorgaben des GG und die Rechtsprechung des BVerfG gefestigten Grundlagen bei der Entscheidung von Asylanträgen eingegangen werden, um eine bessere Beurteilung der Fragestellung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist auch die durch das BVerfG angemahnte Europäische Gesamtregelung des Asylrechts zu sehen, die zwar von der Bundesregierung als erwünschte Lösung der internationalen Asylproblematik angegeben wird, doch deren Durchsetzbarkeit sowie Vereinbarkeit mit dem GG frag-lich sind. Abschließend werden die Neuregelungen des Asylrechts, die sich bei einer Zustimmung des BR zum "Zuwanderungsgesetz" ergeben, hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Praxis der Asyl-gewährung und ihrer Bedeutung für in der BRD lebende Flüchtlinge beleuchtet.

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