Die Verfasserin nimmt die sogenannte Dritte Numerus clausus-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zum Anlass, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Hochschulzulassungsrecht grundlegend zu untersuchen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob sich ein rein örtlich geltender Numerus clausus vor dem Grundgesetz leichter rechtfertigen lässt als ein bundesweit geltender Numerus clausus. Diese Frage wird vor dem Hintergrund der heutigen Hochschullandschaft, die durch Schwerpunktsetzung und Profilbildung geprägt ist, neu aufgeworfen. Auf der Grundlage der herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Hochschulzulassungsrecht wird sodann untersucht, ob das geltende Recht diesen Anforderungen entspricht und wie es zukünftig in verfassungskonformer Weise ausgestaltet werden kann.
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