Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,5, ( Europäische Fernhochschule Hamburg ), Sprache: Deutsch, Abstract: Ende 2019 gab es erste Meldungen über eine neuartige Lungenerkrankung, welche sich in China ausbreitete. Zu diesem Zeitpunkt ahnte noch niemand, was diese neue Erkrankung für weitreichende Folgen haben und wie sehr sie die Menschheit spalten würde. Diese sich zu einer weltweiten Pandemie ausbreitende Krankheit führte zu Änderungen der infektionsschutzrechtlichen Gesetze. Insbesondere einer dieser Änderungen wurden schwerwiegende Vorwürfe entgegengebracht, nämlich die des Vergleichs des Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2020 mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933. Ein solcher Vergleich wiegt insbesondere aufgrund der historischen Bedeutung schwer, denn das Ermächtigungsgesetz brachte Adolf Hitler an die Macht und errichtete ein absolutistisches Regime, in welchem er als Diktator allein regierte. Wenn nun heute der Vergleich eines Gesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz angestellt wird, bedeutet dies zeitgleich, dass ein Vergleich mit der Machtergreifung Hitlers gezogen wird. Dies sind unser demokratisches Grundverständnis schwer erschütternde Vorwürfe, welche aufgrund der Tragweite der resultierenden Folgen, sollten diese zutreffen, einer genaueren Betrachtung bedürfen. Diese Arbeit soll diesen Vergleich aufgreifen, ihn juristisch analysieren und bzgl. seiner Umsetzbarkeit überprüfen. Dabei werden die Lage, welche zu dieser Gesetzesänderung geführt hat und die Vorwürfe, welche dieser entgegengebracht werden, dargestellt. Die weitreichende Bedeutung eines solchen Vergleiches soll unter Darstellung der historischen Fakten belegt werden. Der Schwerpunkt dieser Arbeit beruht auf der Möglichkeit, dass das Infektionsschutzgesetz als Weg zu einem absolutistischen Regime genutzt werden könnte, wobei die einzelnen Optionen aufgezeigt, analysiert und deren Durchführbarkeit betrachtet werden. Abschließen wird diese Arbeit mit der Frage, ob diese Änderungen zur Konkretisierung des Infektionsschutzes notwendig waren und ob dies damit erreicht wurde.