Diplomarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: sehr gut, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Arbeitsverwaltung und Bundeswehrverwaltung Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht die streitige rechtsdogmatische Einordnung des intendierten Ermessens zwischen der Anerkennung und Anwendung in der Rechtsprechung und der im Schrifttum geäußerten Kritik daran. Das Schrifttum argumentiert insbesondere, dass das Institut des intendierten Ermessens keinen eindeutigen, sondern vielmehr einen variablen Charakter aufweist, welcher der Rechtssicherheit abträglich sei. Es gilt daher in dieser Arbeit zu hinterfragen, welche Funktionen das intendierte Ermessen hat und ob es die Zwecke erfüllt, zu denen es eingesetzt wird. Diese Untersuchung geht mit einer kritischen Würdigung der Anwendungspraxis der Rechtsprechung und des Schrifttums einher. Das intendierte Ermessen als besondere Erscheinungsform des Verwaltungsermessens rührt aus der Rechtsprechung des BVerwG her. Es geht davon aus, dass das Gesetz, obwohl es sich bei der Norm dem Wortlaut nach um eine Kannbestimmung handelt, ein bestimmtes Ergebnis zu einer Rechtsfrage erwartet und davon nur in Ausnahmefällen abgewichen und nach allgemeinem Ermessen entschieden werden darf. Die Folgen des intendierten Ermessens sind vielfältig. Sie haben gleichermaßen Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren und das verwaltungsgerichtliche Verfahren.