Das Internationale Familienrecht Bulgariens ermöglicht den Ehegatten erstmalig die Wahl eines Rechts, welches ihre güterrechtlichen Beziehungen am besten widerspiegelt, sei es hinsichtlich ihres gesamten oder auch nur eines Teils ihres vorhandenen Vermögens. Besondere Probleme bei der Güterrechtswahl entstehen, wenn sie zu einem Statutenwechsel führt. Lubomir N. Guedjev geht der Frage nach, wie in einem solchen Fall die Transponierung von dem Alt- in den Neugüterstand zu erfolgen hat. Die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe spielen eine große Rolle, wenn bulgarische Ehegatten Grundeigentum in Deutschland erwerben und umgekehrt oder wenn ein deutsch-bulgarisches Ehepaar eine Immobile in Bulgarien erwirbt. Wie lautet dann die Eintragung im deutschen Grundbuch? Und im bulgarischen? Diesen und vielen anderen Fragen aus dem internationalen Eheschließungs-, Adoptions-, Abstammungs- oder Namensrecht beantwortet der Verfasser unter Einbeziehung und Auswertung der bulgarischen Rechtsprechung. Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg; seit 2009 als Rechtsanwalt tätig, derzeit in Frankfurt am Main.
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