Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Note: 1,3, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Entwicklung des JGG 3 Erziehungsgedanke im JGG 4 Jugendstrafrechtliche Sanktionen 4.1 Erziehungsmaßregeln 4.1.1 Weisungen 4.1.1.1 Betreuungsweisung 4.1.1.2 Täter-Oper-Ausgleich 4.1.2 Hilfe zur Erziehung 4.2 Zuchtmittel 4.3 Jugendstrafe 5 Verhältnis von Erziehung zu Strafe und Zwang 5.1 Erziehung und Strafe 5.2 Erziehung und Zwang 6 Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis 1 Einleitung Ein 16-jähriger übt einen Brandanschlag in Zossen aus. Das Verfahren wird eingestellt wegen mangelnder sittlicher Reife und fehlender Einsichtsfähigkeit (vgl. Hasselmann 2010). Einige Minderjährige werden beschuldigt, in einem Ferienlager mehrere Kinder gequält und sexuell misshandelt zu haben. Obwohl sie die Taten ganz oder zumindest teilweise gestanden haben, wird möglicherweise keine Anklage erhoben, sie müssten dann lediglich mit einem Anti-Aggressions-Training rechnen (vgl. Oswald 2010). Das Strafrecht für junge Straffällige wurde aus dem allgemeinen Strafrecht herausgelöst. Warum aber unterscheidet man im Strafrecht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen? Worin besteht die Notwendigkeit? Welche Sanktionen und Maßnahmen drohen den straffälligen Jugendlichen? Diesen Fragen wird im Folgenden auf den Grund gegangen. Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist es primär, sich mit dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und den darin enthaltenen pädagogischen Maßnahmen auseinanderzusetzen. Zunächst erfolgt eine chronologische Darstellung der strafrechtlichen Stellung der Kinder und Jugendlichen in den vorherigen Zeitepochen und der im Gegensatz dazu jungen Entwicklung eines eigenständigen JGG. Anschließend wird der Erziehungsgedanke im JGG näher betrachtet. Der Blick richtet sich dann auf die verschiedenen neuen ambulanten und freiheitsentziehenden Maßnahmen. Es wird dabei genauer auf die Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe eingegangen. Schließlich soll die wechselseitige Beziehung zwischen Erziehung und Strafe, sowie das Verhältnis zwischen Erziehung und Zwang aufgezeigt werden. Die Schlussbetrachtung befasst sich noch mal mit der Wirksamkeit der erzieherischen Maßnahmen des JGG. 2 Entwicklung des JGG Heutzutage ist das Vorhandensein eines separaten Jugendstrafrechts, welches die Besonderheiten der Lebensphase Jugend berücksichtigt, für die Gesellschaft selbstverständlich. Dabei kann die strafrechtliche Unterscheidung zwischen Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden und Erwachsenen ... (vgl. deMause 1977: 55f).
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