Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Recht der Familie und Jugendhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit sollen unterschiedliche Definitionsversuche zu Kindeswohl aus verschiedenen Teilgebieten der Wissenschaft, aber auch aus dem rechtlichen Bereich nebeneinander gestellt werden, um die Intensität dieses Begriffs zu verdeutlichen. Autoren, Wissenschaftler und Institutionen aus unterschiedlichen Professionen führen schon seit Einführung des Kindeswohlbegriffs unbefriedigende Debatten. Den Beitrag leisten die verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie der Human-, Familienrechts- und Entwicklungspsychologie, den Sozialwissenschaften, der Sozialpädagogik, dem Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfegesetz und mehr, die keine Übereinstimmung über den Inhalt des Kindeswohlbegriffs finden können, da die Methodender Untersuchungen und die Anwendung des Kindeswohlbegriffs abweichend sind. Jedoch muss das Wohl des Kindes im Fokus interdisziplinärer Arbeit sein, um alle Bereiche, die das Kind betreffen, abdecken zu können. Zudem sind die vielen Definitionen konfuser Art und nicht leicht zugänglich. Es stellen sich die Fragen, warum ist es so schwierig auf nationaler Ebene eine gleichbedeutende und anerkannte Kindeswohldefinition zu finden? Und was wäre, wenn es den Begriff nicht geben würde, bzw. wenn es eine klare Definition geben könnte? Fragen, die zum Schluss beantwortet werden sollen. [...]