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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Osnabrück (Europarecht), Veranstaltung: Seminar zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Eine neue Systematik und Begrenzung der Kompetenzstruktur wird vielfach als Hauptaufgabe formuliert, die der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 dem Konvent mit auf den Weg gegeben hat. Im Anschluss an den Gipfel in Laeken tagte der Europäische Konvent, bis er schließlich am 18. Juli 2003 den Entwurf zu einem Vertrag über eine Verfassung für…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Osnabrück (Europarecht), Veranstaltung: Seminar zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Eine neue Systematik und Begrenzung der Kompetenzstruktur wird vielfach als Hauptaufgabe formuliert, die der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 dem Konvent mit auf den Weg gegeben hat. Im Anschluss an den Gipfel in Laeken tagte der Europäische Konvent, bis er schließlich am 18. Juli 2003 den Entwurf zu einem Vertrag über eine Verfassung für Europa vorlegt: Wird dieser Verfassungsentwurf den Ansprüchen an eine neue Kompetenzsystematik gerecht? Diese Frage impliziert, dass klar geregelt ist, wer für was zuständig ist. Die Fragestellung soll im Rahmen dieser Arbeit beantwortet werden und als roter Faden durch die Darstellung führen. Dabei wird zunächst die Entwicklung der Kompetenzstruktur im Laufe des Integrationsprozesses der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union beleuchtet. Welche Positionen bildeten sich heraus und welche Feststellungen sowie weiterführenden Fragen für die Konventsarbeit formulierte der Europäische Rat von Laeken? Besonders relevant erscheint hinsichtlich dieser Arbeit die Entwicklung von Prüfkriterien – welche (Neu-) Regelungen sind notwendig, damit die Europäische Union den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist? Anschließend an das zweite Kapitel folgt eine Betrachtung der Konventsarbeit. Um die Frage nach dem Ergebnis der Kompetenzsystematik in Form des Verfassungsentwurfes beantworten zu können, wird im dritten Kapitel die Arbeit des Konvents, die maßgeblichen Arbeitsgruppen sowie die Diskussionsentwicklung zur Thematik detailliert geschildert. Entscheidend für eine Prüfung des Entwurfs fasst das folgende Kapitel 4 mit einem synoptischen Vergleich zwischen „altem“ Vertragswerk und neuem Verfassungsentwurf die entscheidenden rechtlichen Grundlagen zur Kompetenzstruktur zusammen. Im Anschluss daran sollen Schlussfolgerungen zu einer abschließenden Beurteilung unter zu Hilfenahme der in Kapitel 2 formulierten Prüfkriterien führen.