Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Wirtschaftsgeographie, Note: 1,0, Universität zu Köln (Wirtschafts- und Sozialgeographisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Acht Jahre nach dem Einmarsch internationaler Truppen ist Afghanistan immer noch nicht befriedet, geschweige denn demokratisiert. Im Jahr 2009 starben so viele Menschen, wie seit Beginn der Intervention nicht. Doch während hohe Opferzahlen auch schon während der afghanischen Kriege im 19. Jhd. allgegenwärtig waren, hat sich eines grundlegend verändert: Nicht die afghanische Armee oder ein bestimmter Staat wird bekämpft – der Gegner ist gesellschaftlich integriert und agiert nach unbekanntem Muster. Die hochgerüsteten Armeen und bewährten Sicherheitsstrategien westlicher Militärmächte bleiben nahezu wirkungslos. Der Charakter des Krieges scheint sich grundlegend verändert zu haben. In diesem Zusammenhang trat in der Wissenschaftsdebatte der vergangenen Jahre vermehrt der Begriff der „neuen Kriege“ auf. Darüber hinaus wurde in vielen Krisengebieten der Erde eine „Ökonomie der Gewalt“ festgestellt. Was es mit dieser Entwicklung auf sich hat und inwieweit diese auch auf den Afghanistan-Konflikt zutrifft, ist wesentlicher Gegenstand dieser Arbeit. Die zentrale Fragestellung, der nachgegangen wird, lautet daher: Inwieweit lässt sich das Konzept der „neuen Kriege“ auf Afghanistan anwenden und liegt in einer „Ökonomie der Gewalt“ ein Grund für die Entstehung bzw. Länge des Konflikts? Da der Afghanistan-Konflikt von kulturellen, politisch-historischen, ökonomischen sowie natürlichen Bedingungen abhängt, werden ihm monokausale Erklärungsansätze kaum gerecht. Um alle wesentlichen Faktoren zu berücksichtigen, die die aktuelle Situation des Landes beeinflussen, liegt der Fokus der Arbeit daher zunächst auf der kulturgeographischen Betrachtung Afghanistans (Kapitel 2). Der Einstieg in die theoretische Analyse erfolgt dann mit der allgemeinen Vorstellung des Konzepts der „neuen Kriege“ (Kapitel 3), welches im weiteren Verlauf auf den Afghanistan-Konflikt angewandt wird (Kapitel 4).