Masterarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Globalisierungsbewegung hat in den vergangenen Jahren zu einer stärkeren Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten sowie einer engeren Vernetzung der Weltwirtschaft geführt. Grenzüberschreitende Handels- und Wirtschaftsaktivitäten nehmen stetig zu. Das ermöglicht zwar viele neue Geschäftsmodelle, bringt aber zugleich große Herausforderungen für Unternehmen und nationale Steuersysteme mit sich. So stellt sich insbesondere das Problem einer sachgerechten Verteilung des Besteuerungssubstrats auf die beteiligten Staaten. Die meisten Besteuerungsregime knüpfen für die Ermittlung der innerstaatlichen Steuerpflicht an die Ansässigkeit bzw. an das Vorliegen inländischer Einkünfte an. Grenzüberschreitende Dienstleistungen unterliegen damit nur dann einer Besteuerung im Quellenstaat, wenn dort eine Betriebsstätte existiert. Der seit Jahrzehnten grundsätzlich anerkannte Betriebsstättenbegriff ist zuletzt verstärkt in das Zentrum der Diskussion geraten. Insbesondere auf internationaler Ebene hat sich die Auslegung des Betriebsstättentatbestandes in jüngerer Zeit tiefgreifend verändert. So wurden die Anforderungen an die Begründung einer Betriebsstätte kontinuierlich abgesenkt. Die vielleicht wichtigste Stellschraube dieser Aufweichungstendenz ist dabei das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Verfügungsmacht. Die dargestellte Entwicklung gibt Anlass, sich intensiv mit dem Kriterium der Verfügungsmacht im Betriebsstättentatbestand auseinanderzusetzen. Diese Arbeit beleuchtet sowohl den status quo als auch die bisherige Entwicklung des Kriteriums auf nationaler sowie auf internationaler Ebene. Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit den Grundzügen des Betriebsstättenprinzips sowie dessen zentraler Bedeutung für das internationale Steuerrecht. Der zweite Teil der Arbeit erörtert sowohl das nationale als auch das von der OECD geprägte Betriebsstättenverständnis. Zunächst wird jeweils der derzeitige Stand der Auslegung dargelegt. Im Anschluss werden dann die unterschiedlichen Entwicklungsverläufe der beiden Betriebsstättenbegriffe aufgezeigt. Im dritten Teil der Arbeit wird sowohl das deutsche als auch das von der OECD zugrunde gelegte Betriebsstättenverständnis kritisch hinterfragt. Hierzu werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Interpretationsansätze systematisch herausgearbeitet. Ziel der Arbeit ist es schlussendlich, eine mögliche zukünftige Entwicklung des Kriteriums der Verfügungsmacht aufzuzeigen.
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