Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gesamtkontext geht es in dieser Arbeit um die Problematik von abweichender europarechtlicher Rechtsprechung zu nationalstaatlichen Rechtsansichten. Konkret kommen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seit dem Jahre 2011 GmbH-Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer immer wieder in den Genuss von arbeitnehmerschützenden Vorschriften. Arbeitsnehmerschutz für gesellschaftsrechtliche Organmitglieder ist dem deutschen Recht allerdings weitgehend fremd. Dies zeigt sich bereits im eindeutigen Wortlaut des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG. Diese Hausarbeit stellt die deutsche Rechtsauffassung dar, benennt die durch den EuGH hiervon abweichenden Entscheidungen und versucht schließlich, die Konsequenzen für die nun möglichweise obsolete deutsche Rechtsansicht zusammenzustellen.
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