Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wann die Veröffentlichung von Personenbildnissen in dem sozialen Netzwerk „Instagram“ eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt. Dabei wird insbesondere erörtert, inwieweit eine Verantwortlichkeit für Bilder mit anderen Personen besteht. Zudem wird die Rechtsprechung bei der Verwendung von Bildnissen, auf welchem nur andere Personen abgebildet sind, sowie die Rechtslage bei Fotos von Kindern untersucht. Soziale Netzwerke wurden im Rahmen der Digitalisierung zu dem Hauptkommunikationsmittel in unserem Alltag. So wurde aus dem Fotoalbum der Großmutter eine der größten Netzwerkplattformen „Instagram“, mit mehr als 9 Millionen Nutzern in Deutschland und mehr als 500 Millionen Nutzern weltweit. Soziale Netzwerke schaffen eine Kommunikationsform zwischen interpersonaler Kommunikation und Massenmedien und erleichtern hierdurch die Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Allerdings verschwimmen durch sie auch die Grenzen zwischen Privat- und Öffentlichkeitssphäre. So ergeben sich aus den Veränderungen innerhalb der Kommunikationsformen neue Herausforderungen für den Schutz des eigenen Privatlebens. Dazu gehören als häufigste Rechtsverstöße in sozialen Netzwerken Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen des Rechtes am eigenen Bild. Dies basiert auf der Möglichkeit des schnellen und einfachen Hochladens von Fotos und Videos auf „Instagram“, welches die Nutzer dazu verleitet, Bilder, auf denen sowohl Bekannte als auch Unbekannte abgebildet sind, öffentlich zugänglich zu machen. Hierbei wird von den Nutzern oft das Recht des Abgebildeten am eigenen Bild vergessen.