0,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1.5, Universität Zürich (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Forschungsseminar: Regieren in der EU: Theorie und Praxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1993 in Europäische Union (EU) umbenannt) und noch in verstärktem Masse seit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes muss die Schweiz Stellung dazu beziehen, wie die Beziehung zu ihrem wichtigsten Handelspartner (60% der Exporte, 80% der Importe) aussehen soll. Auch für die EU ist diese…mehr

Produktbeschreibung
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1.5, Universität Zürich (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Forschungsseminar: Regieren in der EU: Theorie und Praxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1993 in Europäische Union (EU) umbenannt) und noch in verstärktem Masse seit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes muss die Schweiz Stellung dazu beziehen, wie die Beziehung zu ihrem wichtigsten Handelspartner (60% der Exporte, 80% der Importe) aussehen soll. Auch für die EU ist diese Beziehung wichtig, zumal die Schweiz den zweiten Platz belegt in der Rangliste der EU Aussenhandelspartner. Die EU hätte die Schweiz gerne als Mitgliedstaat. Solange die Schweiz der EU nicht beitritt, stellt sich die Frage, wie weit die wirtschaftliche Integration gehen soll. Ein erster Schritt fand 1972 mit der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (damals noch EG) statt. Die Schweizer Regierung wollte diese Integrationsbewegung weiter vorantreiben, ein gemeinsamer Wirtschaftsraum war das Ziel. Das Schweizer Volk lehnte jedoch 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab aus Angst vor einem Souveränitätsverlust und vor Massenimmigration ausländischer Arbeitskräfte. Die EWR-Gegner unterbreiteten einen Gegenvorschlag. Die wichtigsten wirtschaftlichen Fragen sollten durch bilaterale Verträge mit der EU geregelt werden. Diese Verträgen würden den gemeinsame Markt öffnen, ohne die Souveränität der Schweiz zu tangieren. Das bedeutet: Eine klare Lösung bei der Personenfreizügigkeit und eine möglichst weitgehende Wahrung der gesetzgeberischen Autonomie. Der Vorschlag wurde vom Bundesrat angenommen. Ursprünglich wurden Verträge in 16 Teilgebieten angestrebt. Das resultierende Paket umfasste noch sieben Sektoren (Luft- und Landverkehr, Personenverkehr, Forschung, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft sowie die Beseitigung technischer Handelshemmnisse). Eine gemeinsame Verkehrspolitik im Schwerverkehr der EU und der Schweiz wurde erstmals 1992 mit dem Transitabkommen in angegangen. Da die beiden Vertragspartner jedoch sehr unterschiedlichen Politiken folgten, war das Abkommen nicht sehr weitreichend. Die Schweiz strebte „wahre Kosten“ und Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene an, die EUMitgliedstaaten wollten, dass der Güterverkehr so günstig wie möglich sei. Diese unterschiedlichen Positionen trafen in der Verhandlungen zum Landverkehrsabkommen erneut aufeinander und führten dazu, dass die Verhandlungen insgesamt sechs Jahre lang dauerten.