Der Systembegriff in Kants Konzeption der apriorischen Erkenntnisformen ist ein organologischer. Einem so gedachten System wesentlich ist die Einheit des Zwecks. Erkenntnistätigkeit transzendentaler Subjektivität ist mithin zielgerichtetes selbstorganisiertes Tun mit dem Erfahrungsurteil als seinem Telos. Die vorliegende Untersuchung unternimmt es, diese Grundeinsicht zur Deutung der wesentlichen Glieder transzendentaler Erkenntniskonstitution, d.h. der reinen Anschauungsformen und der Kategorien, fruchtbar zu machen.
Erfahrung in diesem forcierten Verständnis ist lebendiger Selbstvollzug eines selbst in seinen theoretischen empirischen Urteilen verantwortlichen Subjekts. Letztlich ist diese Tätigkeit sogar als Praxis im moralischpraktischen Sinn zu deuten.
Diese Ergebnisse extrapolieren Thesen, die bei Kant selbst zuweilen verdeckt und manchmal sogar konterkariert sind, weshalb gelegentlich mit Kant gegen Kant argumentiert werden muß. Sie bringen auch Aspekte hervor, die von der gängigen Kant-Rezeption nicht thematisiert oder von dieser in den Schriften Kants bisher vermißt wurden.
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