Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12 Punkte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institut für Öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach Betrachtung zurückliegender Entwicklungen streitige Fragen im Spannungsfeld zwischen dem am 01.08.2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz und der Regelung des Art. 6 GG, dort genauer des "besonderen Schutzes der Ehe und Familie", zu untersuchen. Vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07. 2002 soll in diesem Zusammenhang einer kritischen Analyse unterzogen werden. Zunächst soll in einem ersten Abschnitt auf die Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualität und den sich daraus im Laufe der Zeit ergebenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eingegangen werden. Dieser Blick wird bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichen und sich bis zu den letzten bis jetzt unternommenen Schritten mit dem Ziel der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erstrecken. In einem dann folgenden zweiten Teil wird es darum gehen, das Verständnis und die Auslegung von Art. 6 I GG, auch gegenüber einem möglichen Eingriff durch das LPartG, durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung bis zum aktuellen Urteil zu betrachten. Daran anknüpfend widmet sich ein dritter Abschnitt dem im Zentrum dieser Arbeit stehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002. Hier wird eine kritische Betrachtung insbesondere der Argumentation über die Verletzung von Art. 6 I GG durch das LPartG stattfinden. So werden auf der einen Seite die Argumentationslinien des erkennenden Senats und auf der anderen Seite die Positionen der Antragsteller der Normenkontrollanträge nachzuzeichnen sein. Die gleichfalls sehr interessante Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit des LPartG im Hinblick auf die Aufspaltung der Gesetzesmaterie wird nur relativ knapp betrachtet.
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