Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,3, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta (Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie), Veranstaltung: Modernes Regieren in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Schon bevor Hitler am 30.Januar 1933 durch den Reichspräsidenten Von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde , hatte "[...] der Reichstag [...] faktisch seine demokratische Kontrollfunktion gegenüber der Regierung, [...]" verloren und "[...] wurde auch als Zentrum der Gesetzgebung zunehmend funktionslos." Nach der Weimarer Verfassung von 1919 hatte der Reichspräsident nicht nur das Recht, das Parlament aufzulösen, er konnte auch unter gewissen Umständen an dessen Stelle Gesetze, die sogenannten Notverordnungen, erlassen , so dass der "Machtmechanismus der Präsidialregierungen [...] auf der [...] Kombination der Art. 48 und 25 WV." beruhte. Unfähig, einen mehrheitlichen Konsens zu finden und aufgrund einer zu großen Zersplitterung der Parteien konnte sich das Parlament nicht gegen die Regierung und den Reichspräsidenten behaupten; zwangs-läufig musste es zu einer "Aushöhlung des Parlamentarismus" kommen, die schließlich Hitlers "Legalitätstaktik" belohnte und eine Etablierung der NS-Diktatur vereinfachte. Als am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet wurde, hoffte man, in großen Teilen eine Gegenverfassung zu Weimar konstruiert zu haben. Der deutsche Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis (*1923) spricht in diesem Zusammenhang von "Narben politischer Kämpfe" , die die Sehnsüchte und Erwartungen eines Volkes hinsichtlich des historischen Hintergrunds illustrierten und die die Menschen dazu veranlassten, ihre gemeinschaftliche Staatsform zu bestimmen. So kam es, dass die Schöpfer des Grundgesetzes "[...] alle in der Weimarer Verfassung enthaltenen plebiszi-tären Elemente [...]" mieden und eine rein repräsentative Demokratie konstituierten, "[...] bei der die politische Entscheidungskompetenzen allein bei den durch freie Wahlen dazu legitimierten Parlamenten und den von diesen eingesetzten Regierungen liegt." Diese Hausarbeit soll Grundgehalte parlamentarischen Denkens nach Siegfried Landshut und Wilhelm Hennis dokumentieren, wobei nach Landshut "der politische Begriff der Repräsentation" und nach Hennis der "Amtsgedanke" im Zentrum der Betrachtungen steht. Im weiteren Verlauf der Arbeit erlaube ich mir, die beiden zu behandelnden Aufsätze in den Fußnoten mit "Landshut: Repräsentation" und "Hennis: Amtsgedanke", abzukürzen.
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