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Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage des Zusammenhangs zwischen der steuerlichen und der handelsrechtlichen Gewinnermittlung in Deutschland ist nicht neu. Erstmals festgeschrieben wurde die steuerrechtliche Gewinnermittlung unter Berücksichtigung der kaufmännischen Buchführung bereits am 17. Dezember 1874 im Bremer Einkommensteuergesetz und am 22. Dezember 1874 im Sächsischen Einkommensteuergesetz. Somit war die…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage des Zusammenhangs zwischen der steuerlichen und der handelsrechtlichen Gewinnermittlung in Deutschland ist nicht neu. Erstmals festgeschrieben wurde die steuerrechtliche Gewinnermittlung unter Berücksichtigung der kaufmännischen Buchführung bereits am 17. Dezember 1874 im Bremer Einkommensteuergesetz und am 22. Dezember 1874 im Sächsischen Einkommensteuergesetz. Somit war die rechtliche Basis für die weitere Entwicklung des EStG im Allgemeinen sowie insbesondere des Maßgeblichkeitsgrundsatzes geschaffen. Allerdings kam die Maßgeblichkeit nicht unmittelbar durch das Sächsische oder das Bremische Einkommensteuergesetz zustande. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entschieden die Sächsischen und Preußischen Oberverwaltungsgerichte über die Erweiterung des steuerlichen Gewinnbegriffs in Richtung des Gewinnbegriffs nach dem Handelsgesetzbuch. Damit verordnete der Gesetzgeber eine Maßgeblichkeit der Gewinnvorstellung nach dem Handelsrecht für den steuerlichen Gewinnbegriff, die später in § 13 EStG 1925 und § 5 EStG 1934 Einzug erhielt und seither diversen Veränderungen unterworfen war. Folglich waren Bilanzierungsfragen ebenso wie Reformüberlegungen stets auch vor dem Hintergrund ihrer steuerlichen Folgen zu beurteilen. Mit diesem Rechtsakt kehrte der Gesetzgeber von der bis dahin weit verbreiteten Überschussrechnung der Einnahmen über die Ausgaben ab, was unter anderem auch mit Vereinfachungs- und Praktikabilitätsüberlegungen begründet wurde. Weiterhin wurde das Maßgeblichkeitsprinzip auch damit begründet, dass "die Gewinnansprüche des Staates so zu bemessen seien, wie die Gewinnansprüche anderer Teilhaber am Gewinn (Stiller Teilhaber-Ansatz)". Seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vom 19. Dezember 1985 nimmt das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die umfassendsten Veränderungen am Maßgeblichkeitsprinzip vor. Die Änderungen und Auswirkungen der Einführung des BilMoG stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit.

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