In der Rechtswissenschaft erfährt das Mehrheitsprinzip hinsichtlich des Wahlrechts wenig Beachtung. Konstantin Setzer weist unter Einbeziehung des rechtshistorischen und demokratietheoretischen Hintergrundes wie auch der Konkretisierungen zum Wahlrecht im Grundgesetz nach, dass die Abstimmungsmehrheit als verfassungsrechtlicher Grundsatz auch für Wahlen fungiert. Er erläutert den notwendigen Integrationsprozess von der politischen Pluralität zum mehrheitlichen Kompromiss zunächst anhand der Bundestagswahl und nimmt dabei auch zu den jüngsten Wahlreformen Stellung. Anschließend arbeitet er die wesentlichen Unterschiede zur Wahl eines monokratischen Amtes heraus, die einen mehrstufigen Prozess der Mehrheitsbildung unter Einbeziehung nachrangiger Wählerpräferenzen erfordert. Abschließend beurteilt er die Verfassungsmäßigkeit verschiedener Varianten von Bürgermeister- und Landratswahlen. Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
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