Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,8, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) ist das Ergebnis des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Bestrebens von CDU, CSU und SPD, gutes und bezahlbares Wohnen für alle sozialen Schichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Das Gesetz trat am. Juni 2016 in Kraft und nimmt Änderungen am bisherigen Mietrecht vor. Eingeführt wurden mit dem Novellierungsgesetz die sog. Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip. In Deutschland führen die hohe Nachfrage nach Wohnraum und die Knappheit an preiswerten Wohnungen in Ballungsräumen - vor allem für Geringverdiener - zu Problemen. Um diese Problematik zu lösen, beschloss die Regierung, den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit einzuräumen, auf Wohnungsmärkten, die nachweislich angespannt sind, die Mieten bei Neuvermietungen auf eine maximale Anhebung von zehn Prozent der vorangegangene Miete zu beschränken. Das Bestellerprinzip hingegen soll dauerhaft bestehen bleiben und reformiert das Wohnungsvermittlungsgesetz dahingehend, dass der Auftraggeber, also derjenige, der den Wohnungsvermittler beauftragt, diesen auch zu bezahlen hat.Bislang wurden in Gebieten mit niedrigen Wohnungsangebot dem Mieter die Kosten für die Vermittlung einer Wohnung auferlegt, unabhängig davon, wer den Wohnungsvermittler beauftragt. In Gebieten mit einem Angebotsüberhang, beauftragten und bezahlten oftmals der Vermieter, den Vermittler. Angebot und Nachfrage regelten den Wohnungsmarkt. 2015 stand der Referentenentwurf für das MietNovG und Mieter- und Vermieterverbände sowie der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Deutsche Anwaltsverein (DAV) bekamen die Gelegenheit Stellungen zum Entwurf zu beziehen. Insbesondere die Möglichkeit, dass eine Mietendeckelung einen Rückgang von Investitionen auf dem Immobilienmarkt hervorruft und somit die Wohnungsknappheit noch erhöhen könnte, war ein starkes Negativargument der Reformgegner. Darüber hinaus könnten die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip verfassungswidrig sein und nicht geeignet, die Wohnungsknappheit zu bekämpfen, wenn es denn, so wie von der Politik propagiert, eine bundesweite Wohnungsknappheit gibt. Diese Arbeit soll zum einen die wesentlichen Neuerungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes aus 2015 aufzeigen und zum anderen seine tatsächliche Wirkung auf Märkte, die von Wohnungsknappheit gezeichnet sind, beurteilen. Weiter soll ein Ausblick auf das zweite Mietrechtsnovellierungsgesetz gegeben werden.
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