Akademische Arbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist in keinem anderen Land der Welt umfassender und genauer geregelt als in Deutschland. In diesem Zusammenhang hat die unternehmerische Mitbestimmung in Form der Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat eine weit stärkere Bedeutung als die betriebliche Mitbestimmung in Form von Betriebsräten. Ein wichtiges Gesetz, das diese unternehmerische Mitbestimmung der Mitarbeiter regelt, ist das 1974 in Kraft getretene Mitbestimmungsgesetz (MitbestG). Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Bedeutung des MitbestG für Arbeitnehmer, Unternehmen und Gesellschaft darzustellen und zu erläutern, sowie einen Ausblick auf die künftige Entwicklung zu geben. Dazu wird zunächst der vom Gesetzgeber intendierte Zweck des Gesetzes sowie sein Wesen erläutert, wonach die aktuelle Bedeutung dargestellt wird. Das MitbestG ermöglicht den Arbeitnehmern eine gewisse Form der Selbstbestimmung, da sie indirekt Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen ausüben können, von denen sie als Stakeholder direkt betroffen sind. Durch die Arbeitnehmermitbestimmung soll zudem zu einer Demokratisierung der Wirtschaft durch einen Konsens von Eigenkapitalgebern und Arbeitnehmern beigetragen werden. Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Entscheidungen des Unternehmens, sowie die Leitungs- und Befehlsgewalt über die Arbeitnehmer von diesen mitgetragen wird.