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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1, 3, Universität Trier (Fachbereich 3 - Politikwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar- Vergleichende Regierungslehre- Das Politische System der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Mitentscheidungsverfahren, das am 1. November 1993 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt wurde und dabei das Kooperationsverfahren in weiten Teilen der Gesetzgebung ablöste, war der bisher erfolgreichste Versuch das Europäische Parlament maßgeblich an der Gesetzgebung der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1, 3, Universität Trier (Fachbereich 3 - Politikwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar- Vergleichende Regierungslehre- Das Politische System der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Mitentscheidungsverfahren, das am 1. November 1993 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt wurde und dabei das Kooperationsverfahren in weiten Teilen der Gesetzgebung ablöste, war der bisher erfolgreichste Versuch das Europäische Parlament maßgeblich an der Gesetzgebung der Europäischen Union zu beteiligen. Seit seiner Einführung wurde das Verfahren auf immer mehr Bereiche der EU- Gesetzgebung ausgedehnt1 und nimmt schon jetzt eine zentrale Rolle unter den Legislativverfahren ein. Weiterhin ist anzunehmen, dass das Verfahren im Zuge der anstehenden Ausweitung der Anwendungsbereiche nochmals an Bedeutung hinzugewinnt und vielleicht bald zum wichtigsten Rechtssetzungsverfahren in der Europäischen Union wird. Insofern scheint es gerechtfertigt sich näher mit diesem Verfahren zu beschäftigen und dabei einen problematischen Aspekt näher zu untersuchen: Die Frage der Effizienz. Trotz der Vereinfachung der Mitentscheidung durch den Vertrag von Amsterdam haben Kritiker immer wieder auf die Komplexität und angebliche Schwerfälligkeit des Verfahrens verwiesen. Im Mittelpunkt der Hausarbeit steht deshalb die Frage, inwieweit das Mitentscheidungsverfahren die Effizienz der Gesetzgebungsprozesse beeinträchtigt. Dabei soll allerdings auch berücksichtigt werden, ob eine eventuelle Beeinträchtigung der Effizienz in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel, das heißt einer gesteigerten Beteiligung des Europäischen Parlaments steht. Die Frage nach dem Einfluss der einzelnen am Mitentscheidungsverfahren beteiligten Akteure wird dabei vernachlässigt, da es offensichtlich ist, dass das Parlament im Mitentscheidungs verfahren auf Kosten von Ministerrat und Kommission wesentliche Rechte bei der Gesetzgebung hinzugewinnt. [...] 1 Der Vertrag von Amsterdam sah eine Erweiterung der bisher geltenden Anwendungsbereiche von 15 auf 38 Fälle vor. Außerdem wurde eine automatische Ausdehnung der Handlungsermächtigungen auf zwei weitere Bereiche, fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam beschlossen.