Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik, wie ein Unternehmen sein Know-how vor dem ausgeschiedenen Fremdgeschäftsführer bestmöglich schützen kann. Im ersten Teil der Arbeit wird die Problematik der fehlenden analogen Anwendung der Schutzvorschriften der §§ 74 ff. HGB auf Organmitglieder thematisiert. Hierfür werden sowohl die ablehnende Ansicht einer analogen Anwendung als auch die zustimmende Ansicht gegenübergestellt und eine Stellungnahme zu dieser Thematik formuliert. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots mit einem GmbH-Fremdgeschäftsführer anhand der 2-Stufen-Prüfung unter Berücksichtigung des § 138 BGB in Verbindung mit Art. 12 GG näher dargestellt. Zudem wird insbesondere das Risiko der nachträglichen Unwirksamkeit eines Verbots näher dargestellt und hierzu verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, die ein solches Risiko minimieren. Als eine Alternative zum Schutz des Unternehmens-Know-hows durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird der Konkurrenzschutz während der Freistellung eines Geschäftsführers dargestellt und mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verglichen. In dem darauffolgenden Lösungsvorschlag wird nochmals auf beide Varianten eingegangen und eine mögliche Kombination dieser thematisiert. Zur Veranschaulichung, wie ein Unternehmen sein Know-how schützen kann, wurde ein Ausgangsfall für einen umfangreichen Konkurrenzschutz mit einer Abwandlung für den Kundenschutz formuliert. Auf diese zwei Beispielsfälle werden Lösungsvorschläge mittels der Erkenntnisse aus dem Hauptteil gegeben. Neben der schon bereits existierenden Konkurrenz durch Wettbewerber wäre es für ein Unternehmen eine zusätzliche Belastung, wenn Arbeitnehmer und Organmitglieder wie die Geschäftsführer einer GmbH beim Ausscheiden aus dem Unternehmen die Konkurrenz verstärken oder selbst zum Konkurrenten werden. Insbesondere die Personengruppe der Geschäftsführer stellt dabei eine große Gefahr für die Unternehmen dar. Die Geschäftsführer haben im Vergleich zu Arbeitnehmern Intimkenntnisse, welche sie im Laufe ihrer Tätigkeit gesammelt haben. Durch das Nutzen dieser Kenntnisse kann ein ausgeschiedener Geschäftsführer dem Unternehmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Unternehmen haben daher das Bedürfnis, sich gegen diese Gefahr zu schützen und vereinbaren aus diesem Grund mit ihren Geschäftsführern nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
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