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Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Magna cum laude, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natürlichen und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr von einander zu unterscheiden. Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dient der ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2) gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet die Familienzugehörigkeit, wobei…mehr

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Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Magna cum laude, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natürlichen und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr von einander zu unterscheiden. Er hat hauptsächlich drei Funktionen: (1) dient der ständigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2) gehört dem Persönlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet die Familienzugehörigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt. Darüber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht auf einen eigenen Namen. Das Namensrecht ist mit der Persönlichkeit des menschlichen Lebens eng verknüpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persönlichkeit oder der Ehre. Die Bestimmung des Familiennamens über die Generationen hinweg machte also Vorschriften über den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den großen Kodifikationen, wie z.B. der Aufklärung und dem französischen Code Civil, erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgänge zum Erwerb eines Namens führen sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen Normen in die Zivilgesetzbücher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Ländern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.

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