Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Arbeiter verdienen Lohn, Angestellte verdienen Gehalt - das sind über 100 Jahre Tariftradition." Das neue Entgeltrahmenabkommen oder auch Entgeltrahmentarifvertrag kurz ERA genannt, wird nun - so haben es die Tarifvertragsparteien vereinbart - mit dieser Zweiklasseneinteilung brechen. Das neue Regelwerk sieht vor, Arbeiter und Angestellte mit einer ähnlichen Qualifizierung gleich zu bezahlen. Benachteiligt waren bisher vor allem die Facharbeiter, die trotz vergleichbarerer Anforderungen, deutlich weniger verdienten als tarifliche Angestellte. Diese Ungleichbehandlung von Beschäftigtengruppen stammt aus den 60er und 70er Jahren, als die Aufgaben der Arbeiter durch eine starke Arbeitsteilung geprägt waren. Seitdem hat sich die Arbeitswelt vor allem durch zunehmende Prozessorientierung, Gruppenarbeit, erhöhte Komplexität und nicht zuletzt durch den internationalen Wettbewerb stark verändert. Die früher klar getrennten Aufgaben von Arbeitern und Angestellten vermischen sich heute immer mehr. Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit in Projektgruppen. Dieser Wandel führt dazu, dass die bestehenden Entgeltstrukturen zu wenig flexibel und nicht mehr zeitgemäß sind. Die veränderte Arbeitsorganisation und die neu entstandenen Berufsbilder wurden in den bisherigen Tarifwerken nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Dadurch ist das Problem aufgetreten, dass der Zusammenhang zwischen Anforderungsniveau der Arbeitsaufgaben und Bezahlung zunehmend verloren gegangen ist. So kam es zur Forderung der Unternehmen ein transparenteres und moderneres Regelwerk zu gestalten. Ziel der Verhandlungen war deshalb nicht nur die Vereinheitlichung der Regelungen für Arbeiter und Angestellte, sondern auch eine Modernisierung und Verschlankung der bisherigen Vergütungsregelungen. Aber der Weg zum neuen Entgeltrahmenabkommen war mühsam. Ein Vierteljahrhundert ist von der Absichtserklärung (25. Januar 1979) bis zum ERA-Abschluss vergangen. Aufgrund der komplexen Problem- und Fragestellungen und anfänglich unterschiedlichen Zielsetzungen wurde den Tarifvertragsparteien ein langwieriger Annäherungsprozess abverlangt. Am 18. Dezember 2003 war es im Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen so weit, das Verhandlungsergebnis des Entgeltrahmenabkommens wurde abgeschlossen. Nach den ERA-Abschlüssen im Nordverbund, in Baden-Württemberg und Niedersachsen ist dies das vierte Tarifgebiet, in dem ein Entgeltrahmentarifvertrag abgeschlossen wurde.
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