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Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt "Medienrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006: "Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu…mehr

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Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 (gut), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Studien- und Forschungsschwerpunkt "Medienrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befindet sich auf dem Stand des Jahres 2006: "Am 1. Januar 2006 trat das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, besser bekannt als das erste Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, in Kraft. Dieses Bundesgesetz, kurz auch IFG genannt, soll jedem einzelnen Bürger einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang zu amtlichen Informationen der Verwaltung gewähren. Das IFG brauchte jedoch sehr lange um in seiner endgültigen Fassung Gesetzeskraft zu erlangen. Man fragt sich jedoch, warum sich die Bundesrepublik so schwer tat einen nahezu voraussetzungslosen Informationszugang des Bürgers zu gewährleisten, haben doch zahlreiche andere europäische (u.a. Schweden, Finnland)und auch nichteuropäische (u.a. USA, Kolumbien)Staaten bereits seit längerer Zeit solch eine Art des Informationsfreiheitsgesetzes. Paradoxerweise hatten auch schon vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) lange vor dem IFG des Bundes eigene landesrechtliche Informationszugangs- oder Informationsfreiheitsgesetze. Ebenso ist die gebotene Transparenz der Verwaltung gegenüber den Bürgern auch schon seit längerer Zeit auf europäischer Ebene normiert. Die EU hat sowohl im EG-Vertrag als auch in der bald kommenden Europäischen Verfassung und der Grundrechte-Charta Normen für ein Zugangsrecht des Bürgers auf Informationen integriert. Die Bundesrepublik trat dem Kreise der zahlreichen Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz aber erst jetzt durch Schaffung und Inkrafttreten des neuen Informationsfreiheitsgesetzes bei. Grund dafür könnte sein, dass es galt ein angemessenes Verhältnis zwischen den teilweise entgegenstehenden Bedürfnissen der Bürger zu finden. Die Offenlegung von Informationen der gesetzausführenden Gewalt (Exekutive) gegenüber der Öffentlichkeit zum einen, ist dem Bürger genauso wichtig, wie zum anderen das Bedürfnis der vertraulichen und schützenden Behandlung der Informationen und Daten, die er der Verwaltung mitteilen muss (sog. Datenschutz). Dies soll in dem ersten Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene aus Sicht des Gesetzgebers gelungen sein. Ob dem so ist und vor allem die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, sowie der Vergleich zu bereits früheren Informationsfreiheitsgesetzen anderer Staaten und der Bundesländer soll Gegenstand dieser Seminararbeit sein."

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