Am 1. April 2020 wird das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft treten. Mit dieser Revision werden neue Vergütungsansprüche und zusätzliche Urheberrechtsschranken eingeführt. Der Schutz gegen unerlaubte Verwendungen von Werken und verwandten Schutzrechten im Internet wird verstärkt. Mit dem Instrument der erweiterten Kollektivlizenz wird die Grenze zwischen individueller und kollektiver Verwertung neu gezogen und gleichzeitig durchlässiger gemacht. Die Neuauflage des bewährten Kommentars erläutert Entstehung und Inhalt der revidierten Gesetzesbestimmungen. Neu eingefügte Vorbemerkungen zu den wichtigsten Kapiteln machen die Systematik deutlich, die dem Gesetz zugrunde liegt. Gleichzeitig wird die Kommentierung der bisherigen Artikel ergänzt und auf den neusten Stand gebracht.
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