Vergabereform 2016 - das ist neu Die umfassende Reform des Vergaberechts, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, brachte grundlegende inhaltliche und strukturelle Änderungen der öffentlichen Auftragsvergabe mit sich. Damit ist sie die größte Vergaberechtsnovelle seit 1998. So wurden die VOL/A und die VOF (jedoch nicht die VOB/A) für europaweite Vergabeverfahren ersatzlos gestrichen und durch neue Bestimmungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung ersetzt. Ferner sind Konzessionen nun nach der neuen Konzessionsvergabeverordnung zu vergeben. Mit Textsynopse und Paragrafensynopse schnell zum Ziel Was ist neu geregelt und was ist - ggf. an neuem Ort - inhaltlich unverändert geblieben? Bis sich die neuen Bestimmungen in der Vergabepraxis eingespielt haben, werden Anwender des Vergaberechts häufig noch "den Blick zurück" auf die bisherigen Bestimmungen werfen. Die Text- und Paragrafensynopsen zum neuen Vergaberecht bieten einen schnellen und kompletten Überblick über alle gesetzlichen Bestimmungen. Der Leser erkennt auf einen Blick, auf welche Vorschriften und in welchem Umfang sich die Reform auswirkt. Alle Infos zur Novelle auf einen Blick In der anschaulichen und detaillierten Einführung sind die wesentlichen Eckpunkte und vielfältigen Aspekte der Novelle zusammengefasst. Mit Stichwortverzeichnis.
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